Nutzungsbedingungen für die Zahlungsfunktion zum Influencer-Marketing von Sprout Social
Zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2026
Dieser Zusatz zu den Zahlungsfunktionen für Influencer-Marketing („Zahlungszusatz“) regelt die Nutzung der Zahlungsfunktionen (wie nachstehend definiert) durch den Abonnenten, die über die Influencer-Marketing-Abonnementdienste verfügbar sind, und ist Bestandteil der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung über die Nutzung der Influencer-Marketing-Abonnementdienste („Vereinbarung“). Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Zahlungszusatz verwendet, aber nicht definiert werden, haben die in der Vereinbarung oder den Produktbedingungen für Influencer-Marketing angegebene Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Zahlungszusatz und der Vereinbarung hat dieser Zahlungszusatz in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung Vorrang.
1. Begriffsklärung.
„Zahlungsfunktionen“ bezeichnet alle Funktionen oder Merkmale innerhalb der Influencer-Marketing-Abonnementdienste, mit denen der Abonnent Zahlungen an Creator über einen Zahlungsdienstleister veranlassen, abwickeln oder verwalten kann.
„Zahlungsdienstleister“ oder „Payment Service Provider, PSP“ bezeichnet einen Zahlungsabwicklungsdienst eines Drittanbieters, der in die Influencer-Marketing-Abonnementdienste integriert ist.
„Zahlungsanweisung“ bezeichnet jede Anfrage, Anweisung oder Handlung des Abonnenten oder seiner autorisierten Benutzer über die Influencer-Marketing-Abonnementdienste, um eine Zahlung oder die Freigabe von Geldern an einen Creator über einen Zahlungsdienstleister zu veranlassen, zu autorisieren oder auszulösen.
„Produktinterne Zahlungsfunktionen“ bezeichnet Zahlungsfunktionen, mit denen der Abonnent Zahlungsanweisungen direkt innerhalb der Influencer-Marketing-Abonnementdienste übermitteln kann, einschließlich der Anweisung zur Freigabe von Geldern vom Konto des Abonnenten bei einem Zahlungsdienstleister. Nicht alle Zahlungsdienstleister unterstützen produktinterne Zahlungsfunktionen.
2. Die eingeschränkte Rolle von Sprout Social.
(a) Sprout Social stellt Zahlungsfunktionen einzig als Service für den Abonnenten bereit. Sprout Social ist kein Zahlungsabwickler, Geldübermittler, Gelddienstleister, Merchant of Record, Treuhänder oder Finanzinstitut. Sprout Social nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder im Zusammenhang mit den Zahlungsfunktionen entgegen, verwahrt diese nicht, verwaltet sie nicht, kontrolliert sie nicht und hat keinen Zugriff darauf.
(b) Die Rolle von Sprout Social beschränkt sich darauf, eine Schnittstelle bereitzustellen, über die ein Abonnent mit Zahlungsdienstleistern interagieren kann. Wenn der Abonnent eine Zahlungsfunktion nutzt, übermittelt Sprout Social die Zahlungsanweisungen oder personenbezogenen Daten des Abonnenten über eine API oder eine andere Integration an den jeweiligen Zahlungsdienstleister. Die gesamte Zahlungsabwicklung, die Verwahrung der Gelder, die Auszahlung der Gelder, die Währungsumrechnung und damit verbundene Finanzdienstleistungen werden ausschließlich vom Zahlungsdienstleister (und dessen Bankpartnern, Unterauftragsverarbeitern und anderen Dienstleistern) gemäß den eigenen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters durchgeführt.
(c) Sprout Social überprüft, validiert oder garantiert weder die Richtigkeit, Vollständigkeit noch den Erfolg von Zahlungsanweisungen oder von einem Zahlungsdienstleister abgewickelten Zahlungen. Sprout Social ist weder verpflichtet noch befugt, Zahlungsanweisungen oder Zahlungen zu überwachen, rückgängig zu machen, zurückzurufen oder zu ändern, nachdem diese an einen Zahlungsdienstleister übermittelt wurden.
3. Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(a) Die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters durch den Abonnenten unterliegt ausschließlich den Geschäftsbedingungen zwischen dem Abonnenten (und/oder dem Creator des Abonnenten) und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister („PSP-Bedingungen“). Der Abonnent ist allein für die Überprüfung, Annahme und Einhaltung der PSP-Bedingungen verantwortlich. Sprout Social ist keine Vertragspartei im Rahmen der PSP-Bedingungen und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung, die sich aus den PSP-Bedingungen oder der Beziehung des Abonnenten zu einem Zahlungsdienstleister ergibt.
(b) Der Abonnent erkennt an, dass jeder Zahlungsdienstleister ein unabhängiger Dritter ist und kein Vertreter, Auftragnehmer oder verbundenes Unternehmen von Sprout Social. Sprout Social übt keine Kontrolle über Zahlungsdienstleister aus, unterstützt diese nicht und gibt keine Zusicherungen in Bezug auf Zahlungsdienstleister ab, einschließlich hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, ihres Lizenzstatus, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder ihrer Eignung für die Bedürfnisse des Abonnenten.
(c) Sprout Social garantiert nicht die fortgesetzte Verfügbarkeit eines Zahlungsdienstleisters oder einer Zahlungsfunktion. Sprout Social kann Zahlungsfunktionen oder die Integration mit einem Zahlungsdienstleister jederzeit mit oder ohne Vorankündigung hinzufügen, ändern oder einstellen.
4. Produktinterne Zahlungsfunktionen.
Dieser Abschnitt 4 gilt für Zahlungsfunktionen, mit denen der Abonnent Zahlungsanweisungen direkt innerhalb der Influencer-Marketing-Abonnementdienste übermitteln kann (z. B. die Anweisung zur Freigabe von Geldern vom Stored-Value-Konto des Abonnenten bei einem Zahlungsdienstleister).
(a) Unwiderruflichkeit von Zahlungsanweisungen. Zahlungsanweisungen, die über die produktinternen Zahlungsfunktionen übermittelt werden, sind nach ihrer Übermittlung an den jeweiligen Zahlungsdienstleister endgültig und unwiderruflich. Sprout Social ist weder befugt noch verpflichtet, eine Zahlungsanweisung nach ihrer Übermittlung rückgängig zu machen, zurückzurufen, zu stornieren oder zu ändern. Der Abonnent ist vor der Übermittlung allein für die Überprüfung der Richtigkeit aller Zahlungsanweisungen verantwortlich, einschließlich des Empfängers, des Betrags und aller sonstigen Angaben.
(b) Kontosicherheit. Der Abonnent ist allein für die Wahrung der Sicherheit seiner Kontozugangsdaten sowie für alle über sein Konto übermittelten Zahlungsanweisungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Abonnenten autorisiert wurden oder nicht. Sprout Social übernimmt keine Verantwortung für Zahlungsanweisungen, die infolge eines unbefugten Zugriffs über das Konto des Abonnenten übermittelt werden, es sei denn, diese sind unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens Sprout Social zurückzuführen.
(c) Bestätigung. Sprout Social kann im Rahmen der Influencer-Marketing-Abonnementdienste Transaktionsbestätigungen oder Statusinformationen von einem Zahlungsdienstleister anzeigen. Diese Angaben dienen lediglich der Vereinfachung und spiegeln möglicherweise nicht den endgültigen Status einer Transaktion wider. Der Abonnent sollte den Status einer Zahlung direkt beim jeweiligen Zahlungsdienstleister bestätigen.
5. Verwahrung und Schutz von Geldern.
(a) Alle mit den Zahlungsfunktionen verbundenen Gelder werden vom jeweiligen Zahlungsdienstleister (und dessen Bankpartnern und Unterauftragsverarbeitern) verwahrt, verwaltet und ausgezahlt, nicht von Sprout Social. Sprout Social macht keine Angaben zur finanziellen Lage, Zahlungsfähigkeit oder zum regulatorischen Status eines Zahlungsdienstleisters oder seiner Bankpartner sowie zur Sicherheit oder Verfügbarkeit von Geldern, die bei einem Zahlungsdienstleister verwahrt werden.
(b) Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass der Schutz der von einem Zahlungsdienstleister verwahrten Gelder (einschließlich etwaiger geltender Einlagensicherungen, wie z. B. der FDIC-Versicherung) den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters sowie den für diesen Zahlungsdienstleister und seine Bankpartner geltenden Gesetzen und Vorschriften unterliegt. Sprout Social übernimmt keine Garantie und haftet nicht für den Schutz, die Verfügbarkeit oder die Rückgabe von Geldern, die von einem Zahlungsdienstleister verwahrt werden.
(c) Sollte ein Zahlungsdienstleister zahlungsunfähig werden, eine Betriebsstörung erleiden oder anderweitig nicht in der Lage sein, Zahlungen abzuwickeln oder Gelder zurückzuerstatten, stehen dem Abonnenten nur Ansprüche gegenüber dem Zahlungsdienstleister selbst (und/oder gegebenenfalls dessen Bankpartnern) zu. Sprout Social übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geldern, Zahlungsverzögerungen oder mangelnden Zugriff auf Gelder, die auf Handlungen oder Unterlassungen eines Zahlungsdienstleisters oder dessen Bankpartnern zurückzuführen sind.
6. Steuerberichterstattung.
(a) Sprout Social bietet keine Steuerberatung oder Dienstleistungen im Bereich der Steuerberichterstattung an. Sprout Social reicht keine Informationsmeldungen (wie z. B. die IRS-Formulare 1099-NEC oder 1099-K) im Namen des Abonnenten ein und ist dazu auch nicht verpflichtet.
(b) Bestimmte Zahlungsdienstleister können im Rahmen ihrer Dienstleistungen Funktionen zur Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften anbieten, einschließlich der Erfassung von Steueridentifikationsdaten von Zahlungsempfängern und der Einreichung von Informationsmeldungen (wie z. B. IRS-Formulare 1099-K) in Bezug auf Zahlungen, die über ihre Plattformen abgewickelt werden. Die Verfügbarkeit und der Umfang solcher Funktionen zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften unterliegen den geltenden PSP-Bedingungen und liegen in der alleinigen Verantwortung des Zahlungsdienstleisters. Sprout Social übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen zur Einhaltung der steuerlichen Vorschriften eines Zahlungsdienstleisters der Pflicht des Abonnenten zur Steuerberichterstattung oder Einbehaltung entsprechen.
(c) Der Abonnent ist allein dafür verantwortlich, alle geltenden Verpflichtungen hinsichtlich Steuerberichterstattungen, Einbehaltungen und Meldungen zu ermitteln und zu erfüllen, die sich aus Zahlungen an die Creator ergeben, einschließlich der Feststellung, ob die Meldung von Informationen durch einen Zahlungsdienstleister den Abonnenten von der Verpflichtung entbindet, eigene Meldepflichten zu erfüllen. Der Abonnent muss sich bezüglich seiner steuerlichen Verpflichtungen an seine eigenen Steuerberater wenden.
7. Streitigkeiten.
Sprout Social tritt nicht als Teil einer Transaktion zwischen dem Abonnenten und einem Creator auf. Sprout Social übernimmt keine Verantwortung für Streitigkeiten zwischen dem Abonnenten und einem Creator, einschließlich Streitigkeiten bezüglich der Qualität, Pünktlichkeit oder Erbringung von Dienstleistungen durch einen Creator, der Richtigkeit von Zahlungen oder der Rückgabe oder Rückerstattung von Geldern. Der einzige Rechtsweg des Abonnenten bei Streitigkeiten über Zahlungen besteht gegenüber dem Creator direkt und/oder dem jeweiligen Zahlungsdienstleister gemäß den PSP-Bedingungen.
8. Haftungsausschluss für Zahlungsfunktionen.
UNBESCHADET ETWAIGER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ODER SONSTIGER HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE IN DER VEREINBARUNG ÜBERNEHMEN SPROUT SOCIAL UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN KEINERLEI HAFTUNG FÜR: (A) JEGLICHE GELDVERLUSTE, FEHLGEHENDE ZAHLUNGEN, DOPPELZAHLUNGEN, NICHT AUTORISIERTE ZAHLUNGSANWEISUNGEN, ZAHLUNGSVERZÖGERUNGEN, ZAHLUNGSAUSFÄLLE ODER FEHLER BEI DER WÄHRUNGSUMRECHNUNG; (B) HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN, FEHLER, INSOLVENZ, DIENSTSTÖRUNGEN, SICHERHEITSVORFÄLLE ODER VERSTÖSSE GEGEN VORSCHRIFTEN EINES ZAHLUNGSDIENSTLEISTERS ODER SEINER BANKPARTNER, UNTERAUFTRAGVERARBEITER ODER ANDERER DIENSTLEISTER; (C) JEGLICHEN VERLUST VON GELDMITTELN ODER MANGELNDEN ZUGRIFF AUF GELDMITTEL, DIE VON EINEM ZAHLUNGSDIENSTLEISTER VERWAHRT WERDEN; (D) JEGLICHE STEUERVERPFLICHTUNGEN, STRAFEN ODER ZINSEN, DIE SICH AUS DER NICHTEINHALTUNG GELTENDER STEUERBERICHTERSTATTUNGS- ODER EINBEHALTUNGSPFLICHTEN DURCH DEN ABONNENTEN ERGEBEN; ODER (E) JEGLICHE ANDERE FORDERUNG, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER ZAHLUNGSFUNKTIONEN DURCH DEN ABONNENTEN ERGIBT ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHT, SOFERN DIESE HAFTUNG NICHT UNMITTELBAR AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN VON SPROUT SOCIAL ZURÜCKZUFÜHREN IST.
DAS VORSTEHENDE GILT UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUFGRUND EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER AUS ANDEREM GRUND, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SPROUT SOCIAL AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
9. Schadloshaltung durch den Abonnenten.
Der Abonnent verpflichtet sich, Sprout Social und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger von allen tatsächlichen oder angedrohten Ansprüchen, Forderungen, Verfahren oder Klagen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus folgenden Gründen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen: (a) die Nutzung der Zahlungsfunktionen durch den Abonnenten; (b) über das Konto des Abonnenten übermittelte Zahlungsanweisungen; (c) jeglichen Streitigkeiten zwischen dem Abonnenten und einem Creator bezüglich Zahlungen; oder (d) der Nichteinhaltung geltender Steuerberichterstattungs- oder Einbehaltungspflichten durch den Abonnenten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Zahlungsfunktionen getätigt wurden.